Existenzgründung im Internet
Wie du dein eigenes Gewerbe anmelden kannst
Wenn man mit einem Blog oder einer kleinen Nischenseite im Internet Geld verdienen will, muss man ein Gewerbe anmelden. Hast du also vor dich mit so einem oder ähnlichen Projekten selbstständig zu machen, bist fu hier genau richtig. Hier erfährst du alles über die wichtigen Behördengänge und den Papierkram, der auf dich zukommen wird.
Sich in der digitalen Wirtschaft selbstständig machen
Wir werden uns im Folgenden mit Gründungen von Affiliate Seiten auseinandersetzen, mit Blogs, Webseiten, kleinen Startups und Online Shops. Planst du etwas Größeres und willst als Handelsunternehmen oder Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern und mit Mitarbeitern an den Start gehen, empfehle ich dir einen guten Coach, Steuerberater, Kontakt mit IHK, Gründerportalen und so weiter.
Der hier erschienene Artikel bezieht sich mehr auf die klassischen Geschäftsmodelle im Internet, die sehr viel weniger Kapazitäten brauchen und mit einem kleineren Aufwand zu betreiben sind.
Ich hoffe du siehst am Ende, dass eine Gründung als Kleingewerbetreibender, Freiberufler oder Kleinunternehmer insgesamt gar nicht so kompliziert ist.
Ab wann musst du eigentlich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Theoretisch musst du ab dem ersten Euro, den du mit deiner Webseite verdienst, ein Gewerbe anmelden. Zu lapidar sollte man mit dem Thema auch nicht umgehen, denn wenn man sich zu lange Zeit lässt, können unerwartete aufgezinste Steuernachzahlungen und Strafen folgen, die dich und dein Projekt gefährden.
In der Praxis sehen das die Behörden allerdings nicht ganz so eng und drücken bei ein paar wenigen Euro im Monat oft noch ein Auge zu. Wenn du dich und dein Projekt, zum Beispiel eine Nischenseite, erst einmal ausprobieren willst kannst du das also ohne dir ins Höschen zu machen tun.
Nur nicht zu lange warten, denn regelmäßige Einkünfte sind, so klein der Betrag auch sei, anzumelden.
Keine Angst vor dem kleinen großen Schritt
Ein Gewerbe zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, ist sehr viel einfacher als man sich das vorstellt. Natürlich ist diese Aussage abhängig von der gewählten Rechtsform zu betrachten. Aber verdienst du dir ein kleines Taschengeld durch Nischenseiten hinzu oder hast einen kleinen Online Shop für Selbstgebasteltes, dann solltest du dir nicht zu viel Stress um das Thema Unternehmensgründung machen. Es ist wirklich einfach.
Der Respekt vor einer Gründung ist trotz allem sehr hoch. Müsste er aber nicht sein.
Deutschland braucht dringend Gründer. Und das hat viele Gründe. Doch einer davon ist ohne Frage, dass viele Menschen sich abschrecken lassen.
Der Schritt in die Selbstsändigkeit erscheint den Leuten oft als Ding der Unmöglichkeit, verbunden mit einem nicht zu bewältigen Berg an Bürokratie. Dabei ist das gar nicht so das große Hexenwerk und die bürokratischen Hürden sind längst nicht so hoch gesteckt wie man denkt. Mach dir also nicht zu viele Sorgen und leg los, es wird sich dann schon alles geben. Es gibt nichts, was man nicht lernen kann.
Abhängig von der Rechtsform und der Größe deines zu gründenden Internet Business stehen bestimmte Behördengänge und Pflichten an.
Ausgangssituation
Alles gut, wenn du jetzt noch nicht weißt, welche Rechtsform die richtige für dich ist. Das lässt sich hier abwägen und herausfinden. Im Grunde hängt das von verschiedenen Faktoren ab, was das Richtige für dich ist. Und vielleicht kennst du auch im Bekanntenkreis jemanden, der sich da genauer auskennt und dir helfen kann.
Solltest du derzeit noch als Angestellter in einem Unternehmen arbeiten, kannst du dich nebenberuflich selbständig machen. Allerdings solltest du in diesem Fall die Wochenarbeitszeit von maximal 18 Stunden nicht überschreiten. Außerdem sollten Zeit und Einkommen den Haupterwerb nicht übersteigen.
Denk bitte daran, das Einkommen aus der Selbständigkeit der Krankenkasse zu melden und auch deinem Arbeitgeber solltest du Bescheid sagen und das Ganze gegebenenfalls besprechen.
Gründest du aus der Arbeitslosigkeit, darfst du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten und maximal 165 Euro verdienen. In jedem Fall muss das Nebengewerbe der Arbeitsagentur gemeldet werden. Wächst dein Unternehmen weiter kann der der Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld 1 oder das Einstiegsgeld bei Arbeitslosengeld 2 beantragt werden.
Die Frage der geeigneten Rechtsform klären
Bist du vielleicht Freiberufler? Ganz am Anfang bevor du dir noch sonst irgendwelche Gedanken machst, musst du zunächst für dich klären, ob du in die Kategorie der Gewerbetreibenden oder Freiberufler fällst. Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, dann musst du die Aufnahme der Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anzeigen und kein Gewerbe anmelden. Das heißt keine Gewerbesteuer und du bist nicht zur doppelten Buchführung und zur Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer verpflichtet. Freiberufler sind Berufe mit akademischen Qualifikationen in kreativen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereichen. Das sind zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Übersetzer oder Journalisten.
In den meisten Fällen bist du wohl eher ein Gewerbetreibender.
Denn es ist ganz klar auf der Hand, sobald du als Unternehmer gewerblich handelst, hast du Einkünfte und kommst du um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Und das ist ja meistens so, wenn man Produkte und Leistungen mit wiederholter Gewinnerzielungsabsicht auf den Markt bringt.
Du hast also jetzt beispielsweise deine Nischenseiten, bist ganz sicher ein Gewerbetreibender und hast dann noch die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du dir über den Aufwand der Gründungsform, den Umfang deiner Haftung und den Außenauftritt Gedanken machen. Weiterhin ist wichtig, ob du im Team gründest oder allein.
Welche Rechtsform passt zu dir?
Die folgende Tabelle erklärt dir alles, was du wissen musst:
Einzelunternehmer
|
GbR(Personengesellschaft) |
Mindesteinlage
keine |
Mindesteinlage
keine |
Haftung
unbeschränkt |
Haftung
unbeschränkt |
Geschäftsführung
Inhaber |
Geschäftsführung
Gesellschafter |
Handelsregister
nein |
Handelsregister
nein |
Buchhaltung
EÜR (Kleingewerbetreibende bis 50.000 € Jahresgewinn) |
Buchhaltung
EÜR (Kleingewerbetreibende bis 50.000 € Jahresgewinn) |
Steuern
ESt, USt (nicht für Kleinunternehmer), GewSt |
Steuern
ESt, USt, GewSt |
Geeignet für
Solopreneure, Freelancer |
Geeignet für
Teams, Freiberufler |
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|
GmbH (UG)(Kapitalgesellschaft) |
Mindesteinlage
25.000 Euro (UG = 1 Euro) |
Haftung
nur mit Gesellschaftsvermögen |
Geschäftsführung
Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung |
Handelsregister
ja |
Buchhaltung
doppelte Buchführung, Bilanzierung, Geschäftskonto ist Pflicht |
Steuern
ESt, USt, GewSt, KörpSt, LSt |
Geeignet für
Startups mit Angestellten, Freiberufler |
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Dein Plan für den Anfang
Damit du eine grobe Vorstellung hast, was in der anfänglichen Gründungsphase auf dich zukommt, gibt es hier die wichtigsten Termine in der Übersicht:
3 Monate vorher |
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1 Monat vorher |
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Stichtag der Gründung |
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1 Woche danach |
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1 Monat danach |
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3 Monate danach |
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1 Jahr danach |
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Mach es offiziell: Gewerbe anmelden
Stell dich darauf ein, du musst ein Gewerbe anmelden. Wenn du Blogger bist reicht es schon aus, wenn die Einnahmen über ein paar Affiliate Links generierst oder Werbeanzeigen von Google wiederkehrend sind und die Ausgaben für Hosting und gekaufte Software übersteigen.
Sobald du mit der Tätigkeit beginnst und Geld verdienst, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Du kannst dein Gewerbe allerdings auch noch bis zu 3 Monate nach dem Start rückwirkend anmelden.
Bist du zu spät dran, drohen bis zu 1000 € Strafe (§ 146 GewO). In Foren liest man jedoch, dass die Sachbearbeiter kulant sind, solang man selbst beim Gewerbeamt erscheint. Ist auch meine eigene Erfahrung. Ausgaben kannst du jedoch erst mit dem Zeitpunkt der Anmeldung steuerlich geltend machen.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, brauchst du je nach Bundesland 20 bis 60 Euro, dein Personalausweis und ein Antragsformular.
Für Handelsunternehmen (GmbH, UG, OHG) wird außerdem noch der Handelsregistereintrag benötigt.
Beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. In diesem Formular müssen Angaben zur Rechtsform, zu deiner Person und zur Betriebsstätte gemacht werden. Die helfen dir dort auch gerne.
Wenn du trotzdem schon im Vorhinein Bescheid wissen willst, sieh dir dieses Video an:
Nach einer vollständigen Gewerbeanmeldung werden das zuständige Amtsgericht, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, IHK und Gewerbeaufsicht über deine Gründung informiert. Die Räder kommen langsam ins rollen, keep calm und gedulde dich bis Post vom Finanzamt kommt.
Wenn du von Beginn an Mitarbeiter einstellen willst, dann musst du nach der Gewerbeanmeldung auch bei der Arbeitsagentur vorbeischauen. Dort beantragst du eine Betriebsnummer. Jeder Angestellte muss dann außerdem bei der Krankenkasse angemeldet werden.
Du bekommst eine Steuernummer vom Finanzamt
Um Rechnungen ausstellen zu können brauchst du eine Steuernummer, die du vom Finanzamt zugeteilt bekommst. Diese Nummer musst du in Zukunft auf jeder Rechnung angeben. Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dauert das länger als 2 Wochen, hake nach.
In dem Fragebogen musst du Angaben über deine zu erwartenden Einkünfte und Ausgaben machen. Am besten versuchst du den Gewinn so realistisch wie möglich zu schätzen. Sonst kosten dich die Steuernachzahlungen Nerven oder du bindest zu viel Kapital für zu hohe Steuervorauszahlungen.
Anhand deiner angegeben Rechtsform und Tätigkeit überprüft das Finanzamt ob und wie oft du die Umsatzsteuer voranmelden musst. Außerdem berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und teilt dir die Fälligkeitstermine mit. Du weißt also am Ende über alles Bescheid und man hilft dir da auch gerne.
Als Einzelunternehmer und Freiberufler solltest du zu Beginn deiner Selbstständigkeit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dafür müssen deine geschätzten Einkünfte unter einem Jahresumsatz von 17.500 Euro liegen. Ist dies nicht der Fall, dann beantragst du eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Diese bekommst du entweder direkt nach der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung oder nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern online. Hast du als Unternehmer eine solche USt.IdNr, dann musst du diese auch im Impressum deiner Webseite angeben.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Als Gewerbetreibender (außer Handwerker) musst du dich als Mitglied bei deiner zuständigen IHK anmelden. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Die Post von der IHK kommt automatisch nach der Gewerbeanmeldung.
Für Kleingewerbetreibende kostet die Mitgliedschaft jährlich zwischen 30 und 75 Euro. Für eingetragene Handelsunternehmen fällt eine Gebühr von mindestens 150 € an.
Ausgenommen davon sind Existenzgründer in den ersten beiden Jahren, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen jährlichen Gewinn von 25.000 € nicht überschreiten. Befreiungen von der Mitgliedsgebühr sind auch danach für kleine Unternehmen möglich, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Gewinn von 5.200 € pro Jahr nicht überschreiten.
Folgender Papierkram
Ich will nicht zu weit ausholen. Das meiste lernt man dann sowieso im Tagesgeschäft.
Wenn du ein Kleingewerbetreibender oder Freiberufler bist, dann besteht keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister. Verpflichtend ist dies für alle Handelsunternehmen.
Wichtig ist auf jeden Fall eine eigene Sozial- und Krankenversicherung. Du bist nur noch beschränkt sozialversicherungspflichtig, was dir viele Entscheidungsfreiheiten hinsichtlich deiner Absicherung und Vorsorge bietet. Du unterliegst zwar weiterhin der Pflicht zur Krankenversicherung, kannst aber ab sofort zwischen privater und gesetzlicher Versicherung wählen. Als freiberuflicher Künstler wirst du auf Antrag über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Sozialversicherung integriert.
Oft sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben und freiwillig sind andere Versicherungen. Da gibt es zum Bespiel die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung oder die private Rentenversicherung.
Daneben werden alle Personen- und Sachschäden, die du oder Mitarbeiter während der Arbeit verursachen, über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Weiterführende Informationen zum Thema Existenzgründung wirst du im Internet, auf Seiten wie dem BMWI-Wegweiser und dem Behördenwegweiser des BMWi finden. Allgemeine Informationen für Gründer bekommst du außerdem auf Existenzgruender.de und Gründerlexikon.de.
Hierzu folgen außerdem mit Sicherheit weitere Artikel auf diesem Magazin.
Die richtige Buchhaltung
Buchführung ist wichtig und sie gibt einem den Überblick über Gewinn und Verlust sowie Vermögen und Schulden deines Unternehmens. In den meisten Fällen reicht für dich eine einfache Buchführung schon aus. Man nennt sie Einnahmen-Überschussrechnung, kurz EÜR.
Hier hilft auch entsprechende Software, wir nutzen hier zum Beispiel Lexoffice.
Warum du irgendwann anfangen solltest
Mein Eindruck ist, momentan gibt es einen Trend tausend Bücher zu lesen, aber nicht anzufangen. Aber wie willst du etwas lernen, wenn du es nicht versuchst und bereit bist Fehler zu machen?
Geh online, probier dich aus, sei bereit Fehler zu machen und lerne daraus. Mach es besser und wachse! Aber vor allem, fang an und mach was draus!
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Digitalconomics steht voll hinter seinen Unternehmen und Gründern und ich bin stolz auf dich wenn du dich traust und jetzt den großen Schritt wagst,
Dein Luis 🙂
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