Datenschutzerklärung: Warum man sie als erstes erstellen sollte wenn man eine Webseite aufsetzt

Datenschutzerklärung

Webseiten sind das Wohnzimmer eines Bloggers. Und die Visitenkarte eines Unternehmens. Um heutzutage erfolgreich seine Dienste verkaufen zu können, ist eine Webseite ein Must-Have für eine Firma.

Denn wie sollen einen die potentiellen Kunden sonst finden? Eine schöne Webseite lässt sich in einigen Schritten leicht erstellen, mit bekannten Content Management Systemen. Doch man sollte nicht nur darauf achten, dass die Seite schön und performant ist. Sondern eben auch darauf, dass man alles Rechtliche einhält.

Denn eine Webseite muss unbedingt Impressum und Datenschutzerklärung beinhalten, um nicht abgemahnt zu werden. Abwahnvereine und Anwälte sind ziemlich streng bezüglich verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes. Auch Mitbewerber lassen sich die Chance nicht entgehen einem das Bein zu stellen. Deswegen ist es ratsam die Datenschutzerklärung als allererstes zu erstellen. Sogar noch bevor Inhalte und Bilder gepostet werden. Doch wie sieht sie aus? Wie erstelle ich sie? Und was muss sie alles beinhalten?

Sinn und Zweck

Die Datenschutzerklärung dient der Aufklärung der Nutzer über den gesamten Umfang der erhobenen und verarbeiteten Daten auf der Webseite. Sie muss in allgemein verständlich geschrieben sein. Die Nutzer müssen klar und einfach nachvollziehen können, was mit ihren persönlichen Daten geschieht.

Wer Braucht eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung muss auf jeder Internetseite vorhanden sein, wenn sie persönliche Daten erfasst und verarbeitet. Nach dem Telemediengesetz sind dabei vor allem Dienstanbieter zu nennen, die eigene oder fremde Inhalte veröffentlichen.

Dazu gehören neben herkömmlichen Webpräsenzen von Unternehmen auch Blogs, Anmeldeseiten für Newsletter und Landingpages. Ausgenommen vom TMG sind private nur für Familienmitglieder gedachte Blogs. Jedoch sind diese privaten Blogs nicht einfach zu identifizieren. Außerdem können sie trotzdem von breitem Publikum gefunden und gelesen werden. Dabei werden wieder Daten wie IP-Adressen erfasst womit sie dann wieder zur Dokumentation verpflichtet sind. Um hier ein Missverständnis zu vermeiden, ist die Erstellung der Datenschutzerklärung unvermeidbar.

Erstellung einer Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung alleine zu erstellen kann mühsam sein. Um den Stress zu vermeiden, kann man natürlich einen Fachmann wie einen Anwalt dazu holen. Es heißt aber auch, dass man eben eine Menge Geld in die Hand nehmen muss. Für diejenigen, die das Geld lieber sparen und in Verbesserung ihrer Produkte und Dienste investieren möchten gibt es nachfolgend eine Anleitung zur Erstellung.

1. Einleitung

Die Einleitung dient dazu den Nutzern von den Grundsätzen der Datenverarbeitung zu unterrichten.

2. Kontaktdaten

Der Name und die Kontaktdaten des Unternehmen oder der verantwortlichen Person muss vorhanden sein. Die Angaben entsprechen denen im Impressum.

Auch eine UStID oder ein Handelsregistereintrag können hier sinnvoll sein.

3. Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage und Speicherdauer

Allgemeine Angaben zu Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage und Speicherdauer sind ebenfalls notwendig.

4. Informationen zum Webseiten-Server

In den meisten Fällen wird erkenntlich gemacht, dass die erhobenen Daten auf einem externen Server gespeichert werden. Der externe Host verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.

Darauf hat der Seitenbetreiber zwar keinen direkten Einfluss. Trotzdem muss er nach bestem Wissen und Gewissen diese Faktoren kontrollieren und überwachen. Und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Sofern eben Probleme und Sicherheitslücken bekannt werden.

Ein Datenverarbeitungsvertrag ist absolut sinnvoll. Und besser wählt man auch einen Anbieter im eigenen Land. Denn hier sind die rechtlichen Vorgaben sehr viel strenger und werden zuverlässiger überwacht und eingehalten.

5. Konkret durchgeführte Datenverarbeitung

Der Seitenbetreiber muss offen darlegen welche konkreten Daten er durch welche Analysenwerkzeuge und Plug-Ins erfasst. So werden Daten beispielsweise durch Nutzereingabe wie Log-Ins erfasst. Aber auch Server erfassen Daten wie IP-Adressen. Oft kommen auch Tracking Dienste zum Einsatz oder Cookies werden erfasst.

6. Benutzerrechte

Als allerletztes muss der Seitenbetreiber den Nutzern über deren Rechte unterrichten. Es sind Rechte wie Auskunft und Berichtigung. Aber auch Löschung, Widerspruch und Widerruf einer Einwilligung. Ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde ist ebenfalls nennenswert.

Bildnachweis:

Pixaby: BenediktGeyer

Pexels: Negative Space

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3 Kommentare

  1. Danke für die ausführliche Erklärung! Hilft mir sehr!

  2. Habe mich lange davor gedrückt weil ich wirklich nur ne kleine Seite habe für Freunde und Bekannte aber vermutlich ist es doch besser da nachzubessern. Danke für die Infos. Werde mich jetzt dran setzen.

  3. Ich hatte tatsächlich eine böse Erfahrung damit gehabt…sehr teure Lehrstunde

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